Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Version: avv-v1.0 · Stand: 06.07.2026 · Entwurf — vor Veröffentlichung juristisch prüfen lassen. Orientiert an den EU-Standardvertragsklauseln für Auftragsverarbeitung (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915).
§ 1 Parteien und Gegenstand
Dieser Vertrag regelt die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen:
Verantwortlicher („Nutzer"): der Kunde/Tester, der die FRYA-Plattform nutzt und dabei personenbezogene Daten Dritter verarbeiten lässt (z. B. Daten von Lieferanten und Kunden auf hochgeladenen Belegen).
Auftragsverarbeiter („FRYA"):
Heiko Bläsi
FRYA — Intelligente Buchhaltung (Einzelunternehmen)
Bergstraße 22, 75053 Gondelsheim, Deutschland
E-Mail: kontakt@myfrya.de
Der Vertrag gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags (AGB bzw. Alpha-Tester-Vereinbarung) über die Nutzung der FRYA-Plattform. Er wird elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO): Mit der Registrierung bzw. der Zustimmung beim Invite-Abschluss akzeptiert der Nutzer diesen AVV in der angezeigten Version.
Abgrenzung: Für die Konto-, Vertrags- und Kommunikationsdaten des Nutzers selbst ist FRYA eigener Verantwortlicher — dafür gilt die Datenschutzerklärung, nicht dieser AVV. Nutzt eine Person FRYA ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO), findet dieser AVV insoweit keine Anwendung; seine Annahme schadet in diesem Fall nicht.
Rangfolge: In Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht dieser AVV den AGB vor.
§ 2 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
Gegenstand: Bereitstellung einer KI-gestützten Buchhaltungs- und
Dokumentenmanagement-Plattform (SaaS): Beleg-Upload (Web, optional Telegram/E-Mail),
Texterkennung (OCR), Datenextraktion und -analyse, Buchungsvorschläge nach SKR03,
Fristenüberwachung, Archivierung, Export.
Dauer: Laufzeit des Hauptvertrags.
Art: Erheben, Speichern, Auslesen, Analysieren (einschließlich
KI-gestützter Auswertung), Übermitteln an die in § 7 genannten Unterauftragsverarbeiter,
Löschen.
Zweck: Erbringung der vertraglichen Leistungen für den Nutzer.
Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken von FRYA findet nicht statt (§ 7 Abs. 5).
§ 3 Art der Daten und Kreis der Betroffenen
Datenarten:
- Beleg- und Rechnungsdaten: Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen, Steuernummern/USt-IdNrn., Bankverbindungen (IBAN/BIC), Leistungsbeschreibungen, Beträge, Zahlungsdaten
- Geschäftsdokumente (PDF/Bilder) einschließlich OCR-Volltexten und Metadaten
- Buchungsdaten (Konten, Beträge, Belegnummern, Fristen)
- Kontakt-/Stammdaten von Geschäftspartnern des Nutzers
- Kommunikationsdaten, soweit sie Drittdaten enthalten (z. B. Chat-Anfragen zu einem Beleg)
Betroffene Personen: Lieferanten (Kreditoren), Kunden (Debitoren) und sonstige Geschäftspartner des Nutzers sowie deren Ansprechpartner und Beschäftigte; Beschäftigte des Nutzers, soweit deren Daten in Dokumenten enthalten sind.
§ 4 Weisungsbindung (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)
- FRYA verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Nutzers — auch in Bezug auf Übermittlungen in Drittländer —, sofern nicht Unions- oder mitgliedstaatliches Recht die Verarbeitung verlangt; in diesem Fall informiert FRYA den Nutzer vor der Verarbeitung, sofern das Recht dies nicht verbietet.
- Weisungen werden grundsätzlich durch die Nutzung der Funktionen der Software erteilt (z. B. Upload, Freigabe, Korrektur, Export, Löschung). Individuelle Weisungen darüber hinaus bedürfen der Textform an kontakt@myfrya.de.
- Hält FRYA eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert FRYA den Nutzer unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO) und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
§ 5 Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
FRYA gewährleistet, dass sich alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Derzeit verarbeitet ausschließlich der Inhaber personenbezogene Daten; werden künftig weitere Personen einbezogen, werden diese vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet.
§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c, Art. 32 DSGVO)
FRYA trifft die in der Anlage „Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)" beschriebenen Maßnahmen — u. a. Mandantentrennung auf Datenbankebene (PostgreSQL Row-Level-Security, fail-closed), TLS-Transportverschlüsselung, Passwort-Hashing (PBKDF2), rollenbasierte Zugriffskontrolle, kryptografisch verkettetes Audit-Log (Hash-Chain) und verschlüsselte Backups. Die TOMs werden regelmäßig überprüft und dem Stand der Technik angepasst; Schutzniveau-Senkungen sind unzulässig.
§ 7 Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2, Abs. 3 lit. d, Abs. 4 DSGVO)
- Der Nutzer erteilt die allgemeine Genehmigung für den Einsatz der in Absatz 2 gelisteten Unterauftragsverarbeiter.
- Aktuelle Liste:
Dokumentenspeicher (Paperless-ngx), Fehler-Monitoring (GlitchTip) und LLM-Tracing (Langfuse) betreibt FRYA selbst auf dem Hetzner-Server (self-hosted) — sie sind keine eigenständigen Unterauftragsverarbeiter.Unterauftragsverarbeiter Sitz Leistung Verarbeitungsort / Garantien Hetzner Online GmbH Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, DE Server-Hosting, Objektspeicher (verschlüsselte Backups) Deutschland (Frankfurt/Falkenstein); AVV nach Art. 28 DSGVO IONOS SE Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, DE KI-Inferenz (IONOS AI Model Hub: OCR-, Analyse- und Vorschlags-Modelle) ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland; kein Training mit Nutzerdaten; AVV abgeschlossen (IONOS-Standard-AVV Version 1.2, Stand 06/2023, gem. Ziff. 12.3 automatisch Bestandteil der IONOS-AGB des gebuchten Produkts) Amazon Web Services EMEA SARL 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg KI-Inferenz (Amazon Bedrock, Konversations-Modell Claude) EU-Region Frankfurt (eu-central-1); AWS GDPR-DPA inkl. EU-Standardvertragsklauseln (2021/914) als Rückfall-Garantie; keine Speicherung der Ein-/Ausgaben durch den Dienst, kein Modell-Training mit Nutzerdaten Brevo SAS 7 rue de Madrid, 75008 Paris, FR Transaktionale E-Mails (Einladungen, Benachrichtigungen) EU; AVV nach Art. 28 DSGVO - Über beabsichtigte Hinzuziehungen oder Ersetzungen informiert FRYA den Nutzer mindestens 30 Tage vor Einsatz in Textform. Der Nutzer kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund binnen 14 Tagen widersprechen; kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, kann der Nutzer den Hauptvertrag außerordentlich kündigen.
- FRYA legt jedem Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten auf, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), und haftet dem Nutzer gegenüber für deren Einhaltung.
- KI-Klausel: Weder FRYA noch die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter verwenden die Daten des Nutzers zum Training eigener oder fremder KI-Modelle oder zu sonstigen eigenen Zwecken (Art. 28 Abs. 10 DSGVO).
- Hinweis Telegram/E-Mail-Eingang: Übermittelt der Nutzer Belege über Telegram oder E-Mail an FRYA, erfolgt der Transport über den jeweiligen Dienst auf Veranlassung des Nutzers; diese Transportdienste sind keine Unterauftragsverarbeiter von FRYA.
§ 8 Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO)
FRYA unterstützt den Nutzer mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit möglich, bei dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III der DSGVO (Art. 12–23: Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Mitteilung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, automatisierte Entscheidungen) zu beantworten — insbesondere durch Export-, Berichtigungs- und Löschfunktionen der Plattform. Anträge, die FRYA direkt erreichen, leitet FRYA unverzüglich an den Nutzer weiter.
§ 9 Unterstützung bei Art. 32–36 DSGVO, Datenpannen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO)
- FRYA unterstützt den Nutzer unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der FRYA zur Verfügung stehenden Informationen bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Konsultation).
- Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet FRYA dem Nutzer unverzüglich nach Kenntnis, angestrebt binnen 48 Stunden, mit den Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO (Art des Vorfalls, betroffene Kategorien, voraussichtliche Folgen, ergriffene Maßnahmen).
- Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung Betroffener nach den Fristen der Art. 33/34 DSGVO in ihrer jeweils geltenden Fassung obliegen dem Nutzer als Verantwortlichem.
§ 10 Löschung und Rückgabe (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)
- Nach Beendigung des Hauptvertrags werden alle im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Nutzers zurückgegeben oder gelöscht, sofern keine unions- oder mitgliedstaatliche Pflicht zur Speicherung besteht.
- Der Nutzer kann seine Daten innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsende exportieren (Belege im Originalformat, Buchungsdaten in maschinell auswertbarem Format — Details in § 9 der AGB). Danach löscht FRYA die Daten einschließlich der Kopien in Backups im Rahmen des regulären Backup-Rotationszyklus.
- GoBD-Hinweis: Die steuerlichen Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB) treffen den Nutzer, nicht FRYA. Der Export vor Ablauf der Frist liegt in der Verantwortung des Nutzers.
§ 11 Nachweise und Kontrollen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)
- FRYA stellt dem Nutzer alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung — vorrangig durch Dokumentation (TOMs, Verzeichnisse, Berichte) und einschlägige Nachweise; das ist kostenfrei.
- Der Nutzer kann darüber hinaus höchstens einmal jährlich nach Ankündigung mit angemessener Frist (mindestens 14 Tage) während der üblichen Geschäftszeiten eine Überprüfung — auch durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer — durchführen; FRYA trägt dazu bei. Für zusätzliche anlasslose Prüfungen kann FRYA angemessenen Aufwandsersatz verlangen; bei konkretem Anlass (z. B. Datenpanne) bleibt die Prüfung kostenfrei.
§ 12 Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach der Haftungsregelung des Hauptvertrags (AGB § 10) und den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; im Innenverhältnis haften die Parteien entsprechend ihrem Verantwortungsanteil (Art. 82 Abs. 5 DSGVO).
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen dieses AVV bedürfen der Textform; die jeweils gültige Version ist unter dieser Adresse abrufbar und wird versioniert (aktuell: avv-v1.0). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.